Angeln mit Wetterschutz

In Deutschland ist das Campieren/Zelten außerhalb ausgewiesener Campingplätze verboten. Damit es nicht zu Missverständnissen mit den Kontrolleuren und Behörden kommt, fassen wir hier die Regeln zusammen.

Der Fischereiverband Oberpfalz hat eine ausführliche Aufstellung online gestellt.

Wetterschutz/Zelten

Zelten bedeutet – in Abgrenzung zum reinen Wetterschutz – das Schaffen von Wohnqualität durch Liegen, Schlafsäcke, Iso-Matten, Luftmatratzen usw. und stellt auf das Übernachten am Standort ab.
Ob dem Zelt der Boden fehlt oder nicht, ist dabei unerheblich!

Landschaftsschutzgebiete

In Landschaftsschutzgebieten darf die Natur nicht eigenwillig verändert werden, d.h. keine Feuerstellen, keine Zelte oder andere bauliche Veränderungen!
Am RMD-Kanal gilt außerdem eine besondere Schutzverordnung. D.h. an den Uferbefestigungen darf auch kein Wetterschutz aufgestellt werden.