Fischen mit Boot
![](https://www.kfv-kelheim.de/wp-content/uploads/2022/07/wallercamp-12.jpg)
Für das Fischen mit Boot, Futterboot bzw. anderen technisch gesteuerten Futterausbringungsmethoden gelten in unseren Gewässern bestimmte Regeln.
Das Angeln mit dem Boot ist ausschließlich auf der Donau, dem RMD-Kanal und dem Irnsinger Weiher erlaubt.
Eine ausführliche Aufstellung haben wir auch zum Ausdrucken.
Sie benötigen IMMER zum Fischen mit dem Boot einen gültigen Bootserlaubnisschein UND einen Erlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreskarte) für das jeweilige Gewässer!
Bootsangeln
- Jeder Fischer, der auf dem Boot fischt, muss einen EIGENEN Bootserlaubnisschein besizten
- Das Fischen mit dem Boot in den Altwassern der Donau und des RMD-Kanals ist untersagt
- Auf dem Irnsinger Weiher ist das Befahren des Sees nur ohne Motor an Bord erlaubt.
- Auch Bellyboote gelten als Boot und bedürfen eines Erlaubnisscheines
Futterboot, Futterdrohnen usw.
- Jeder Fischer, der ein technisches Gerät (jedweder Art) zur Ausbringung von Futter, Köder, Montagen usw. benutzt, benötigt einen Bootserlaubnisschein
- Das Fischen mit Futterbooten in den Altwassern der Donau und des RMD-Kanals ist untersagt
- Bei der Ausbringung von Montagen (Waller, Karpfenfischen) an den Seen oder Altwassern ist zu beachten, dass ein Abspannen über das Gesamte Gewässer untersagt ist.