Irnsinger Weiher
Der Irnsinger Weiher ist ein renaturierter Baggersee in den Donauauen bei Irnsing, nahe Neustadt a.d. Donau. Der Weiher mit seiner Größe von ca. 33 ha erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,2 km. Im Weiher befinden sich eine große und ein kleine Insel. Die große Insel teilt den Weiher nahezu in zwei Bereiche, wobei der westliche Teil mit etwa 2/3 der Fläche den „Hauptweiher“ bildet. Der Weiher ist über einen Graben mit der nachgelegenen Donau verbunden. Da sich der Weiher außerdem im Überflutungsgebiet der Donau befindet, ist er fast jedes Jahr durch ein Hochwasser überschwemmt. Der Fischbestand verändert sich dadurch stetig.
Das Uferbereich des Weihers befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Daher gelten hier verschärfte Auflagen und Verstöße werden umgehens und streng geahndet!
Fischbestand
Der Fischbestand im Irnsinger Weiher reicht von Karpfen über Weißfische, allen voran kapitale Brachsen, bis hinzu Raubfischen aller Art. Neben großen Barschen, Hechten und Zandern werden auch regelmäßig sehr große Waller gefangen. Die am häufigsten vorkommenden Fischarten können dem Gewässersteckbrief entnommen werden.
Gewässerverlauf
https://www.google.com/maps/d/u/0/embed?mid=1wVE-oBlg3n3e6hy2xByqMkFUl2o&ehbc=2E312F
Gewässersteckbrief und Lage
Gewässertyp
Renaturierter Baggersee im Überflutungsgebiet der Donau
Gesamtlänge / Größe
ca. 33 ha
Vorkommende Fischarten
Aal +
Barsch ++
Cypriniden +++
Hecht +++
Karpfen +++
Salmoniden +
Wels +++
Zander ++
Angelplätze für Rollstuhlfahrer
Beim Parkplatz im Osten unter der Brücke
Gastkarten
Ja (Weiherkarte Irnsing/Mauern)
Bestimmungen & Erläuterungen
Im gesamten Bereich des Irnsinger Weihers gelten die allgemeinen Fangrichtlinien des Kfv Kelheim. Vereinsinterne Bestimmungen sowie die Bezirksfischereiverordnung Nieder-bayern sind zu beachten. Das Campieren mit Wohnmobilen, Wohnwagen, Zelten und Feuermachen ist verboten, da sich der Weiher in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Das Betreten der Inseln ist verboten! Am Irnsinger Baggersee ist das Parken nur mit einem gültigen Erlaubnisscheines (Angelkarte) von der Brücke abwärts bis einschließlich der gekennzeichneten Plätze erlaubt. Das Ausbringen von Ködern und Montagen und Abspannen mit dem Boot ist nur mit gültiger Bootserlaubnis gestattet. Das Belly-boat ist ein Boot. Das Überspannen des gesamten Gewässers ist verboten!
Parken außerhalb der angezeichneten Flächen ist verboten und wird auch mit Anzeige und Entzug der Fischereiberechtigung geahndet.
Preise für Erlaubnisscheine
Die Preise für die Erlaubnisscheine finden Sie in unserer aktuellen Preisliste.
Weitere Informationen und Anregungen
Der Weiher hat sich in den letzten Jahren zu einem wahren Naturparadies entwickelt. In und um das Gewässer finden sich zahlreiche teils stark bedrohte Tierarten, wie etwa Ringelnattern, welche in Deutschland besonders geschützt ist. Bitte beachtet den Tier- und Naturschutz bei allen Lebewesen in und am Wasser!
Leider werden am Irnsinger Weiher auch immer wieder große Mengen Müll gefunden. Deshalb ein Appell: Bitte nehmt euren Müll wieder mit und entsorgt diesen fachgerecht. Auch Müll von anderen darf gerne mitgenommen werden. Die Natur und der Kreisfischereiverein sind euch dafür dankbar!