Altmühl und Rhein-Main-Donau-Kanal

Die Altmühl mit dem neuen RMD-Kanal einschließlich der im Streckenverlauf liegenden, dazugehörenden Altwässer von Pillhausen (Kastlhof Schleuse Nr. 5; km 158) bis zur Europabrücke in Kelheim einschließlich alter Kanal, alter Hafen, Bräugraben, Stadtgraben und Altmühlaltarme in Kelheim bis zur Mündung in den RMD-Kanal.

Besondere Bestimmungen

Die Altwässer an der Altmühlstrecke (RMD-Kanal) sind nur für Jahreskarteninhaber frei. Tageskarteninhaber dürfen neben der eigentlichen Altmühlstrecke (RMD-Kanal) nur den alten Ludwig-Donau-Main-Kanal und Wochen- und Monatskarteninhaber zusätzlich noch das Altwasser nach dem L-D-M-Kanal und Felsenhäusel befischen. Beachten Sie die Beschilderung.

Blaues Wasser

Das Schellnecker Altwasser darf, wie auch die anderen Altmühl-Altwässer, nur von Jahresscheininhabern befischt werden. Das südliche Ufer ohne Einschränkung nur im Bereich, wo die Altmühlhangstraße unmittelbar an das Ufer angrenzt; im übrigen Bereich des südlichen Ufers nicht in der Zeit zwischen 1. April und 31. Juli.

Strukturverbesserungen

2015 wurden im Pflegerspitz die Fischauf- und -abstiegshilfe neu strukturiert, so dass mehr Ruhebereiche den Fischen zur Verfügung stehen.

Neue Parkregelung

Im Laufe des Jahres 2016 tritt eine neue Parkregelung in Kraft. Es wird nur mit einem gültigen Parkausweis gestattet sein, den Pflegerspitz zu befahren und auf den ausgewiesenen Parkflächen das Fahrzeug abzustellen.

Auf der Zufahrtsstraße zum Schellnecker Altwasser ist das Parken entlang der Straße nur längs der Straße mit 2 Reifen auf dem Grün- und 2 Reifen auf der Straße gestattet.

Alle Zuwiderhandlungen werden mit Kartenentzug geahndet, da wir die gesetzlichen Vorgaben durchsetzen, um auch weiterhin zu den Angelplätzen fahren zu dürfen.

Gewässerverlauf

https://www.google.com/maps/d/u/0/embed?mid=1DU2Dx-kROVyDBpsOIKw2ZX71Q1U&ehbc=2E312F