Fischerprüfung ablegen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, muss die staatliche Fischerprüfung ablegen.

Hierfür muss man nachgewiesen an 30 Unterrichtsstunden teilnehmen sowie die Pflichttermine für praktischen Themen besuchen.

Von jedem Thema müssen mindestens die unten angegebenen Stunden zu besucht und im Ausbildungsschein nachgewiesen werden. Dieser ist auch bei der Prüfung vorzulegen.

Theoretische Ausbildung

  1. Fischkunde (minimum 7 Std., empfohlen 9 Std.)
    • Allgmeine Fischkunde
    • Spezielle Fischkunde
  2. Gewässerkunde (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)
    • Gewässerkunde, Gewässerökologie
    • Pflanzen am und im Gewässer
    • Tiere am und im Gewässer
  3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege (minimum 4 Std, empfohlen 6 Std.)
    • Grundlage der Fischhege und Fischbewirtschaftung
    • Spezielle Fischhege
    • Biotopschutz
    • Krankheiten bei Fischen und Krebsen
    • Maßnahmen bei Gewässerverunreinigungen und Fischsterben
  4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)
    • Angelruten
    • Angelrollen
    • Angelschmüre
    • Vorfächer
    • Knoten
    • Posen (Schwimmer)
    • Wirbel und Einhänger
    • Beschwerung
    • Haken
    • Künstliche Köder
    • Geräte zur Anlandung des Fanges
    • Zusatzausrüstung zum Angeln
    • Natürliche Köder und ihr Gebrauch
    • Fangmethoden
    • Behandlung gefangener Fische

Rechtsvorschriften (minimum 5 Std., empfohlen 7 Std.)

  1. Fischereirecht
  2. Tierschutzrecht
  3. Wasserrecht
  4. Naturschutzrecht
  5. Verfassung des Freistaates Bayern
  6. Waffengesetz

Praktische Ausbildung

  1. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte (minimum 2 Std., empfohlen 3 Std.)
    • Praktische Übungen im Binden von Knoten
    • Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
    • Praktische Übungen im Zusammenstellen von Angelgeräten
  2. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische (minimum 2 Std., empfohlen 3 Std.)
    • Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
    • Hältern von Fischen
    • Praktische Übung zum Töten und Schlachten von Fischen

Quelle: Ausbildungsplan vom LfL