Änderungen 2023

Fliegenstrecke Abens

Über einen Testzeitraum von 3 Jahren hatten wir von 2020 an die Fliegenstrecke der Abens bis zur Schneidermühle verlängert. Diese Zeit haben wir genutzt, um die Bewirtschaftung der Fliegenstrecke zu optimieren und unbeeinflusste Erkenntnisse über unsere Fliegenstrecken zu gewinnen.

Eine Elektrobefischung im Spätsommer 2022 zeigte uns, dass sich trotz verstärkter Besatzmaßnahmen der Forellenbestand in der Teilstrecke unbefriedigend entwickelt hat. Andere Fischarten sind mit guter Altersstruktur vorhanden. Ab 2023 wird deshalb – wie 2020 angekündigt – diese Gewässerstrecke wieder der konventionellen Abenskarte zugeordnet. Die Fliegenstrecke Abens oberhalb der Schlaffermühle bis zur Mallmersdorfer Brücke bleibt erhalten.

Kombikarten Abens

Wegen der Verlängerung der konventionell befischbaren Abensstrecke ist die Kombination Abens-Willersdorf nicht mehr erhältlich. Es werden nur noch Jahreserlaubnisscheine für die Gesamt-Abens ausgegeben. Für Kurzerlaubnisscheine müssen Zusatzkarten für die Fliegenstrecke Mallmersdorfer Brücke bis Schlaffermühle gelöst werden.

Die Kombikarte Abens-Fliegenstrecke und „Blaues Wasser“ wurde nicht gut angenommen und ist ebenfalls nicht mehr erhältlich.

Willersdorfer Weiher

Das Kartenkontingent wird ab 2023 auf 100 Jahreserlaubnisscheine erhöht. Die Gebühr für Jahreserlaubnisscheine beträgt künftig 80 €.

Kombikarte Irnsing – Mauern

Aufgrund geplanter Umbauten und Erweiterungen bei der BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH können negative Einflüsse auf unseren Mauerner Baggersee für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um für evtl. notwendige Schadensersatzforderungen vorbereitet zu sein werden ab 2023 für jeden Baggersee eigene Erlaubnisscheine ausgegeben. Gebühren für den JES Irnsing 120 €, für JES Mauern 80 €.

Die Gesamtkarte für alle Gewässer kostet künftig 500 €.

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG und Ausführungsverordnung zum BayFiG (AVFiG)

Ab 2023 ist die neue AV-FiG in Kraft. Verschiedene Dinge wurden im Zuge der Novellierung neu aufgenommen bzw. geändert. Beispiele: Schonzeiten und Schonmaße für viele Fischarten, Setzkescher, elektronische Hilfsmittel, Einsatz von Drohnen etc. Ebenso wurden verschiedene Handlungen wie z.B. Hälterung von Fischen, Waller zurücksetzen, etc. verboten bzw. mit Bußgeldern belegt. Wir empfehlen jedem dringend, sich über die Änderungen selbst zu informieren. Möglich ist dies z.B. über unsere Internetseite oder die des LFV Bayern oder den Bezirksverbänden. Näheres dazu auch im Rahmen der Jahreshauptversammlung.

Vereinsinterne Schonzeiten und Schonmaße

Im Zuge der Neuerungen bei den Schonzeiten und Schonmaßen in der AVFiG entfallen die vereinsinternen Schonzeiten. Es gelten nur noch die gesetzlichen Bestimmungen – Vereinsinterne Fangbeschränkungen bleiben jedoch erhalten.

Erweiterte Fangbeschränkungen:  ab 2023 Entnahme von maximal 2 Flussbarschen pro Tag.

Fischereiaufsicht

Mit der Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes wurde die Position der Fischereiaufseher gestärkt. Künftig werden Fischereiaufseher von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) bestellt. Während der Ausübung ihres Dienstes sind die Fischereiaufseher dann Angehörige der KVB im Außendienst. In dieser Funktion haben Fischereiaufseher erweiterte Befugnisse und können eigenverantwortlich geringfügige Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 55 € ahnden. Alle Fischereiaufseher haben dazu an speziellen Schulungen teilnehmen müssen.

Arbeitseinsätze

Für den Umbau unseres neuen Vereinsgebäudes „Haus der Fischerei“ benötigen wir sehr viele Helfer. Deshalb haben wir beschlossen, dass Arbeitsstunden, die während der Umbauarbeiten geleistet werden, auf ein Stundenkonto geschrieben werden. Diese Stunden können auf die Folgejahre übertragen werden.

Sonderregel: Neumitglieder dürfen das Stundenkontingent erst in Anspruch nehmen, wenn die 5 Pflichtjahre abgeleistet wurden. Jedes Mitglied hat natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, seine Mehrarbeit dem Verein zu spenden. Dafür schon im Voraus ein dickes DANKE.