Angeln mit Kindern
Damit das Fischen mit den Kindern nicht durch Regelverstöße zum Desaster wird, hier die Regeln im Überblick.
Kinder ab 7 Jahren
- benötigen KEINEN Fischereischein
- benötigen keine Tages-/Jahreskarte
- dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (über 18 Jahren) mit Fischereischein angeln
- dürfen mit einer der Angeln des Erwachsenen angeln (keine eigene zusätzliche Angel!)
- dürfen NICHT auf Raubfisch angeln
Kinder 7-14 Jahre * oder * 10-18 Jahren ohne abgelegte Fischerprüfung – gilt auch für Jugendliche, welche die Fischerprüfung abgelegt haben, aber noch nicht 14 Jahre alt sind
- benötigen keinen Fischereischein mehr
- benötigen keine Tages-/Jahreskarte wenn sie bei einem Erwachsenen mit einer dessen Angel mitfischen (dieser benötigt aber den Erlaubnisschein). Beide fischen auf EINE Tagesfangkontingent (also NICHT die doppelte Menge)
- wenn sie selbst mit 2 Angeln fischen wollen, benötigen sie einen eigenen Erlaubnisschein.
- dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (über 18 Jahren) mit Fischereischein angeln, außer sie sind über 14 und haben einen Fischereischein mit abgelegter Prüfung
- dürfen auf Raubfisch angeln, aber der Erwachsene muss unmittelbar (d.h. sofort) eingreifen können – sprich: er muss daneben stehen
Jugendliche über 14 Jahren MIT abgelegter Fischerprüfung
- benötigen EINE Tages-/Jahreskarte!
- dürfen allein angeln
- dürfen mit zwei eigenen Angeln fischen
- dürfen auf Raubfisch angeln
Wenn Kinder auf dem Boot mitfischen
Hier gelten die gleichen Regeln wie für die Tages-/Jahreskarten. Sofern das Kind eine Karte benötigt, muss es auch beim Fischen auf dem Boot einen entsprechenden Erlaubnisschein besitzen.

