Unsere Gewässer
Fliegenstrecken an der Abens
und Altmühl

>Abens
>Altmühl

Abens

 




Fliegenstrecke:
Die Fliegenstrecke ist in der Jahreskarte enthalten.
Zur Tages-, Wochen- und Monatskarte ist jeweils die Zuschlagkarte "Fliegenstrecke" erforderlich.
Die Fliegenstrecke beginnt bei der Mallmersdorfer Brücke und endet bei der Brücke Staudach.
Das Gewässer ist ab der Mallmersdorfer Brücke bis zur oberen Grenze (ca. 200 m) als Schongebiet ausgewiesen und für die Angelfischerei gesperrt. Gefischt werden darf nur mit Fliegenausrüstung, Trocken- oder Nassfliege bzw. Nymphe, widerhakenlos oder mit flachgedrücktem Widerhaken.
Hechtstreamer sind erlaubt, Mindestlänge 10 cm, Hakengröße ab 2/0, nur mit Stahlvorfach.

Befischung:
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten. Vom 1.10. bis 31.5. darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Streckensperre vom 1.3. bis einschließlich 31.3. (gesetzliche Besatzsperre). Das Fischen mit dem Belly Boat ist erlaubt.

Fanglimit:
2 Salmoniden pro Tag. Entnommene Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Nach der Entnahme von 2 Salmoniden ist das Fischen an der Fliegenstrecke einzustellen.

  Schonmaße: Schonzeiten:
Bachforelle 30 cm 01.10. bis 15.04.
Regenbogenforelle 30 cm 15.12. bis 15.04.
Saibling 30 cm 01.10. bis 15.04.
Äschen 35 cm 01.01. bis 30.04.

 

Fließgewässer: Abens ab 2002 mit ausgewiesener Fliegenstrecke als Zusatzkarte zur Abens.




Vorkommende Salmoniden: Äsche +
Bachforelle ++
Regenbogenforelle +++
Gastkarten: Ja

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Altmühl

 

 


Forellenwasser Essing (Blaues Wasser gehört zur Altmühlkarte):
Das Forellenwasser Essing ist in der Jahreskarte enthalten.
Zur Tages-, Wochen- und Monatskarte "Altmühl" ist zusätzlich jeweils eine "Fliegenfischerkarte" erforderlich.
Für das Forellenwasser Essing werden keine Gastkarten ausgegeben.
Gefischt werden darf nur mit Fliegenausrüstung, Trocken- oder Nassfliege bzw. Nymphe, widerhakenlos oder mit flachgedrücktem Widerhaken.
Hechtstreamer sind erlaubt, Mindestlänge 10 cm, Hakengröße ab 2/0, nur mit Stahlvorfach.
Anfüttern ist verboten.

Befischung:
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten. Vom 1.10. bis 31.5. darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Streckensperre vom 1.3. bis einschließlich 31.3. (gesetzliche Besatzsperre).

Fanglimit:
2 Salmoniden pro Tag. Entnommene Fische sind sofort in die Fangliste einzutragen. Nach der Entnahme von 2 Salmoniden ist das Fischen an der Fliegenstrecke einzustellen.

  Schonmaße: Schonzeiten:
Bachforelle 30 cm 01.10. bis 15.04.
Regenbogenforelle 30 cm 15.12. bis 15.04.
Saibling 30 cm 01.10. bis 15.04.
Äschen 35 cm 01.01. bis 30.04.

Stillwasser: Blaues Wasser bei Essing, Altarm der Altmühl - gespeist von mehreren Quellen



Vorkommende Salmoniden : Äsche +
Bachforelle ++
Regenbogenforelle +++
Angelplätze für Rollstuhlfahrer: Steg mit Plattform, ca. 200 m geteerter Uferweg

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